Wer muss teilnehmen?
Bei Auffälligkeiten in der Probezeit von 2 Jahren in den Klassen A1, A oder B ist es Pflicht, dieses Seminar zu besuchen.
Die Anordnung erfolgt durch das Landratsamt. Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb der Frist vorgelegt werden,
sonst erfolgt Führerscheinentzug. Bei Nichtteilnahme erfolgt ein sofortiger Führerscheinentzug.
Ablauf eines ASF-Kurses:
—» Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen, mit einer Dauer von 135 min.
—» Eine Beobachtungsfahrt mit den anderen Teilnehmern von 35 min. muss abgelegt werden.
—» Keine Prüfungsfahrt
—» Start und Fahrt in Kötzting, Blaibacher Straße 8
Wie geht es nach dem Kurs weiter?
—» Die Teilnahmebescheinigung wird zum Landratsamt geschickt und Sie sollten nun nicht mehr auffällig werden.
—» Nach der Aufforderung zur Teilnahme an einem ASF verlängert sich Ihre Probezeit auf 4 Jahre!