Fahrzeugarten:
—» schwere Krafträder
—» eingeschlossene Klassen: A2, A1, M
Leistungsmerkmale:
—» über 25 kW Motorleistung
Voraussetzungen:
—» Mindestalter 24 Jahre
—» Sehtest
—» Passbild
—» Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Ausbildung:
Theorie:
—» Grundunterricht: 12 Stunden (bei Vorbesitz einer anderen Klasse Verkürzung auf 6 Stunden)
—» klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Praxis:
—» Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
—» 5 Fahrstunden Überland (bei Vorbesitz von A1: 3 Fahrstunden Überland)
—» 4 Fahrstunden Autobahn (bei Vorbesitz von A1: 2 Fahrstunden Autobahn)
—» 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (bei Vorbesitz von A1: 1 Fahrstunde bei Dunkelheit)
Prüfung:
Theorie:
—» bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen -ab 11 Fehlerpunkten oder zweimal 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
—» bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis:
—» Dauer mindestens 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)