Seit 1934 im Dienst der Verkehrserziehung!

B - PKW


Fahrzeugarten:

—» Kraftwagen
—» leichte Lkw
—» Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz
—» eingeschlossene Klassen: A, M, L, S


Leistungsmerkmale:

—» Kraftwagen bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse
—» bei einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t dürfen Sie einen Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse ziehen
—» Fahrzeugkombinationen (PKW + Anhänger), die eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überrschreiten.


Voraussetzungen:

—» Mindestalter 18 Jahre - Sondergenehmigung ab 17 Jahren möglich
—» Sehtest
—» Passbild
—» Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen


Ausbildung:

Theorie:
—» Grundunterricht: 12 Stunden (bei Vorbesitz einer anderen Klasse Verkürzung auf 6 Stunden)
—» klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
—» Grundausbildung nach Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Fahrstundenanzahl ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

Praxis:
—» 5 Fahrstunden Überland
—» 4 Fahrstunden Autobahn
—» 3 Fahrstunden bei Dunkelheit


Prüfung:

Theorie:    
—» bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen – ab 11 Fehlerpunkten oder zweimal 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
—» bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praxis:
—» Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerorts und außerorts)

 

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