Fahrzeugarten:
—» Leichtkrafträder
—» eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es nicht mehr
—» eingeschlossene Klasse: M
Leistungsmerkmale:
—» bis 125 ccm Hubraum
—» nicht mehr als 15 kW Motorleistung
—» Ein Leistungsgewicht von 0,1 kw pro kg darf nicht überschritten werden
Voraussetzungen:
—» Mindestalter 16 Jahre
—» Sehtest
—» Passbild
—» Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Ausbildung:
Theorie:
—» Grundunterricht: 12 Stunden ( bei Vorbesitz einer anderen Klasse Verkürzung auf 6 Stunden)
—» klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Praxis:
—» Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
—» 5 Fahrstunden Überland
—» 4 Fahrstunden Autobahn
—» 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
Theorie:
—» bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder zweimal 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
—» bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis:
—» Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)