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Häufig gestellte Fragen unserer Fahrschüler

Frage: Ab wann kann ich mit meiner Ausbildung beginnen?
Ein halbes Jahr vor Deinem 18. bzw. 16. Geburtstag. Theorieprüfung frühestens drei Monate, praktische Prüfung einen Monat vorher.
 
Frage: Ab wann kann ich mich zum Führerschein mit 17 Jahren anmelden?
Ein halbes Jahr vor Deinem 17. Geburtstag. Theorieprüfung frühestens drei Monate, praktische Prüfung einen Monat vorher.
 
Frage: Kostet der Führerschein mit 17 Jahren mehr?
Bei den Ausbildungskosten gibt es keinen Unterschied. Pro Begleitperson fallen ca. 5.00 Euro Unkosten beim Landratsamt an. Das bedeutet, bei drei eingetragenen Begleitpersonen belaufen sich die Bearbeitungskosten auf ca. 15.00 Euro.
 
Frage: Was benötige ich für die Anmeldung?
Das alles finden Sie unter dem Reiter "Anmeldung"
 
Frage: Wann beginnt ein Kurs?
Wir haben keine Kurse. Du kannst jederzeit mit dem Führerschein beginnen.
 
Frage: Wie oft muss ich zum Theorieunterricht kommen?
Die Antwort darauf findest Du unter dem Reiter "Führerscheinklassen".
 
Frage: Muss ich regelmäßig zum Unterricht kommen?
Nein! Schule geht natürlich vor.
 
Frage: Muss ich nach der dritten Prüfung wirklich drei Monate aussetzen?
Nein, diese Regelung ist Ende 2008 weggefallen. Die Wartezeit beträgt aus organisatorischen Gründen nach
jeder Prüfung ca. 14 Tage.
 
Frage: Ich bin ortsfremd, ist das ein Problem?
Nein, wir werden Dir alles was für das Bestehen der Prüfung wichtig ist, beibringen.

Frage: Darf ich mit dem B-Führerschein auch einen Automatik-PKW fahren?
JA, der B-Führerschein schließt Automatik mit ein.
 
Frage: Ich werde leicht nervös, kann das zu einem Problem werden?
Nervös wird jeder vor der Führerscheinprüfung sein, da man diese Prüfungen nicht mit z.B. einer
Schulaufgabe vergleichen kann. Was Du speziell dagegen tun kannst, findest du im "Internen Bereich".
 
Frage: Welchen Führerschein kann ich mit 16 machen?
Klasse M, d.h. Roller oder Krafträder bis max. 50 ccm und 45 km/h. Klasse A1, d.h. 125 ccm und 80 km/h.
Die Ausbildung erfolgt hierbei mit Schaltgetriebe. Vorteil: Wenn Du später den Motorrad-Führerschein machst,
reduzieren sich die Sonderfahrten auf die Hälfte und natürlich auch die normalen Fahrstunden
(Motorrad und Auto). Außerdem ist dieser Führerschein schon auf Probe, so dass mit 18 Jahren die Probezeit vorbei ist.
 
Frage: Was bedeutet Probezeit?
Ab Klasse A1 aufwärts werden alle Ersterteilungen 2 Jahre auf Probe erteilt. Wer innerhalb der Probezeit auffällig wird,
muss einen Nachschulungskurs besuchen. Seine Probezeit verlängert sich um weitere 2 Jahre. Bei erneuter Auffälligkeit
wird vom Landratsamt eine Verkehrspsychologische Beratung empfohlen. Nach der 3. Auffälligkeit wird die Fahrerlaubnis
für mind. 3 Monate entzogen.
 
Frage: Kann ich die Probezeit verkürzen?
Ja, eine Verkürzung der Probezeit um 1 Jahr ist möglich durch freiwillige Teilnahme an einem Abbauseminar mit
Sicherheitstraining.

Frage: Was bedeutet Punkteabbau?

In einem Aufbauseminar können Punkte abgebaut werden. Wer max. 8 Punkte hat bekommt 4 Punkte Rabatt.
Wer 9 bis 13 Punkte hat bekommt nur noch 2 Punkte Rabatt. Bei 14-17 Punkten ist das Aufbauseminar Pflicht
(kein Punkte-Rabatt). Durch eine Verkehrspsychologische Beratung können 2 weitere Punkte abgebaut werden
(auch noch mit 17 Punkten).

Frage: Brauche ich einen Führerschein für ein Mofa?

Wer nach dem 01.04.1965 geboren ist benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung. Nach 6 mal 90 Minuten Theorie
und 1 mal 90 Minuten Fahren muss dazu beim TÜV eine Theoretische Prüfung abgelegt werden. Wer älter ist, 
darf ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren.

Frage: Welchen Motorrad-Führerschein kann ich mit 18 Jahren machen?
Klasse A, d.h. bis 34 PS bzw. 25 kW. Erst nach 2 Jahren fällt die Leistungsbeschränkung weg. Der Führerschein muss nicht umgeschrieben werden.

Frage: Ich habe seit 10 Jahren den Auto-Führerschein. Welchen Motorrad-Führerschein kann ich machen?

Mit 25 Jahren kann man den leistungsunbeschränkten Führerschein Klasse A absolvieren.