Fahrzeugarten:
—» zweirädrige Kleinkrafträder
—» zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor
Leistungsmerkmale:
—» eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
—» Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Voraussetzungen:
—» Mindestalter 16 Jahre
—» Sehtest
—» Passbild
—» Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Ausbildung:
Theorie:
—» Grundunterricht: 12 Stunden (bei Vorbesitz einer anderen Klasse Verkürzung auf 6 Stunden)
—» klassenspezifischer Unterricht: 2 Stunden
Praxis:
—» Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
—» Sonderfahrten entfallen
Prüfung:
Theorie:
—» Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
(Bei zweimal 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.)
Praxis:
—» Dauer 30 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb von Ortschaften)