Sollten Sie vor dem 01.04.1980 den PKW Führerschein erworben haben, besteht die Möglichkeit die Klasse A2 ohne Theorieprüfung und ohne Sonderfahrten zu absolvieren. Es sind nur ein paar Fahrstunden und eine praktische Prüfung von Nöten. Diese Regelung gilt auch, für diejenigen, die die Klasse A1 (125er) besitzen.
Fahrzeugarten:
—» mittelschwere Krafträder
—» nach zwei Jahren ist eine weitere praktische Prüfung nötig um ein Motorrad der Klasse A fahren zu dürfen
—» eingeschlossene Klassen: A1, M
Leistungsmerkmale:
—» bis 35 kW Motorleistung
—» ein Leistungsgewicht von 0,2 kw pro kg darf nicht überschritten werden
Voraussetzungen:
—» Mindestalter 18 Jahre
—» Sehtest
—» Passbild
—» Teilnahme an einer Unterweisung an lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Ausbildung:
Theorie:
—» Grundunterricht: 12 Stunden (bei Vorbesitz einer anderen Klasse Verkürzung auf 6 Stunden)
—» klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Praxis:
—» Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
—» 5 Fahrstunden Überland (bei Vorbesitz von A1: 3 Fahrstunden Überland)
—» 4 Fahrstunden Autobahn (bei Vorbesitz von A1: 2 Fahrstunden Autobahn)
—» 3 Fahrstunden bei Dunkelheit (bei Vorbesitz von A1: 1 Fahrstunde bei Dunkelheit)
Prüfung:
Theorie:
—» bei Ersterteilung: Fragebogen mit 30 Fragen - ab 11 Fehlerpunkten oder zweimal 5 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
—» bei Erweiterung: Fragebogen mit 20 Fragen – ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden
Praxis:
—» Dauer mindestens 60 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auch Autobahn und Kraftfahrstraße)