Damit Ihre Papiere schnell bearbeitet werden können, beachten Sie bitte folgende Punkte:
1. Papiere, die von allen Führerscheinbewerbern vorgelegt werden müssen!
—» Antrag, ausgestellt von Ihrer Fahrschule
—» Sehtest, beim Optiker. Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein. Es muss sich hierbei um ein Original handeln.
—» Sollten Sie bereits einen Führerschein besitzen, ist der Sehtest nicht mehr erforderlich. Es sei denn, dieser liegt über zwei Jahre zurück!
—» Bescheinigung über „Lebensrettende Maßnahmen“, Haben Sie bereits teilgenommen ist dieser gültig, egal wie alt.
—» Passbild (Biometrisch); keine Selbstausdrucke.
2. Papiere, die zusätzlich von Bewerbern zum Führerschein für das „Begleitende Fahren ab 17 Jahren vorgelegt werden müssen:
—» Beiblatt (2Din A4 Seiten) zum Führerschein für das „Begleitende Fahren ab 17 J“ ausfüllen
Wichtige Hinweise:
Antragstellung kann frühestens mit 16,5 Jahren erfolgen. Beantragt werden kann der Autoführerschein und der Anhängerführerschein ( Klasse B und BE). Eingeschlossen bei der Klasse B sind die Führerscheine M-S-L. Nicht eingeschlossen ist die Klasse Al.
Zum Eintrag der Begleitpersonen:
—» Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt.
—» Das Amt verlangt von jeder Begleitperson eine Kopie des Führerscheins und des Ausweises. Wichtig! Vorder- und Rückseite.
Voraussetzungen die eine Beleitperson erfüllen muss:
—» Vollendetes 30. Lebensjahr
—» 5 Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B, alte Klasse 3
—» Nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister.
Die Möglichkeit, bei ungünstigen öffentlichen Verkehrsmitteln selbst in die Arbeit oder Schule zu fahren:
Sie bekommen den Antrag direkt bei uns in der Fahrschule. Wird dieser von der Führerscheinstelle abgelehnt, entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Wird er genehmigt fallen Kosten von ca. 250 Euro für das Amt und die MPU an. Abgabe des Antrags frühestens am 17. Geburtstag möglich. Entfernung zur Arbeit mindestens 11 km. Haben Sie nun alle Papiere beisammen, so bringen Sie diese zuerst zu Ihrer Heimatgemeinde, anschließend zum zuständigen Landratsamt. Die Bearbeitung beträgt 3-4 Wochen. Den Gang zum Landratsamt erledigt auch Ihre Fahrschule. Geben Sie den Antrag so schnell wie möglich ab und bezahlen Sie sofort. Ohne Bezahlung wird der Antrag nicht bearbeitet und es kann keine Prüfung stattfinden.
Sie verlieren ohne Bezahlung ca. 3-5 Wochen!!!
Wir wünschen Ihnen eine stressfreie Ausbildung, viel Können und Glück bei Ihrer Prüfung.