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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

­­­­­­—» Bis zum 18. Geburtstag dürfen die Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
­­­­­­—» Diese erwachsene Begleitperson muss in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.
—» Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
—» Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
—» Due Begleiter dürfen nur maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister vorweisen.
—» Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig. Die Jugendlichen dürfen im Ausland noch nicht selbest fahren.


Wichtig für die jungen Fahrer:

—» Mit 16 1/2 Jahren können Sie sich ab 1. Sept. 2005 zur Führerschein-Ausbildung anmelden.
—» Mit Vollendung des 17. Lebensjahres erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.
—» Sie dürfen nur mit einer Begleitperson fahren.
—» Erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie den EU-Kartenführerschein bei der Führerscheinstelle.
—» Für die Prüfung selbst gelten dieselben Richtlinien wie für einen 18- jährigen Fahrschüler.
—» Die Probezeit beginnt mit Bestehen der Führerscheinprüfung.


Wichtig für die Begleitpersonen:


—» Sie müssen bei der Antragstellung des Schülers benannt sein, um in die Prüfungsbescheinigung eingetragen zu werden.
—» Sie haben das 30. Lebensjahr vollendet.
—» Sie besitzen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw).
—» Sie haben nicht mehr als einen Punkt in Flensburg.


Es besteht auch die Möglichkeit eine Sondergenehmigung für die Fahrt zur Arbeit oder zur Schule ohne Begleitperson.
Hierzu ist jedoch eine MPU erforderlich.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 250 Euro.

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